Testament

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Testament für Tiere

Viele Tierbesitzer machen sich Gedanken darüber, was aus ihren Gefährten wird, wenn sie selbst sich einmal nicht mehr um sie kümmern können.

Was passiert mit meinem Haustier nach meinem Ableben? Kann ich meinen Tier etwas vererben? Können Tiere überhaupt erben?
Zwar haben Tiere in Deutschland kein Erbrecht. Doch die zukünftige Unterbringung und Versorgung des geliebten Haustieres kann testamentarisch gesichert werden. So können mit der Auflage die bestmögliche Versorgung des Tieres sicherzustellen, sowohl natürliche Personen als auch einen gemeinnützigen Verein – wie den Tierschutzverein Augsburg – als Erben einsetzen.

Ein Vorteil der Gemeinnützigkeit: Die Befreiung von der Erbschaftssteuer. Wer dem Tierschutzverein Augsburg etwas vererbt, dessen Hilfe kommt ohne Abzug bei seinem Liebling an.

Den Nachlass regeln – aber wie?
Aber auch wer sich dazu entschließt, ein Testament zu verfassen, ist gut beraten, fachkundigen Rat einzuholen. Experten schätzen, dass rund 90 Prozent aller privat aufgesetzten Testamente aufgrund formaler Fehler ungültig sind. Damit es nicht so weit kommt, bietet Ihnen der Tierschutzverein Augsburg fachliche Unterstützung an.

Gerne können Sie anrufen bei Heinz Paula, 0821-263 91 13.
Mail: h.paula@tierschutz-augsburg.de